Allgemeine Geschäftsbedingungen für CAD-Dienstleistungen

1. Vorbemerkung
planung-KLEIN (im folgenden Auftragnehmer genannt) führt CAD-Dienstleistungen nach Vorgabe an einzelnen Vorhaben aus. Bei Bedarf nimmt der Auftragnehmer gegen Kostenerstattung an Besprechungen des Auftraggeber und/oder auf der Baustelle des Auftraggebers teil. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Auftraggeber zustande.

2. Ausführung von CAD -Zeichnungen
Die Ausführung der CAD-Zeichnungen erfolgt über Allplan Nemetschek. Falls ein anderes CAD- Format erforderlich ist, wird dies vor Erbringung der Leistungen im Einzelnen schriftlich vereinbart. Die Zeichnungsausführung basiert auf Vorgaben des Auftraggebers das heißt, es werden keine Planungen angefertigt. Die Vorgaben werden anhand skizzierter Form oder anhand sonstiger Planuntrrlagen dem Auftragnehmer übergeben. Die Zeichnungserstellung  basiert auf dem vom Auftraggeber vorgegebenen Standard und technischen Richtlinien. Diese sind mit Auftragsvergabe bekanntzugeben. Aufwendungen, die durch die Übergabe fehlerhafter oder unstimmiger Zeichnungsvorgaben entstehen, werden mit dem Auftraggeber gesondert abgerechnet. Benötigte Grunddaten sind dem Auftragnehmer als pdf, dwg / dxf- Dateien zu übergeben.

Bestandsaufnahmen vor Ort und deren Umsetzung als digitale Datenform werden gesondert berechnet. Dies gilt auch für eventuelle Objektabnahmen vor Ort. Eine Haftung für eventuelle Sach- und Personenschäden, die durch fehlerhaft gelieferte Unterlagen oder Nichtüberprüfung seitens des Auftraggebers entstanden sind, schließt der Auftragnehmer aus und werden dem Auftraggeber übertragen.

3. Übergabe / Plot- Kopie- und Vervielfältigungsarbeiten
3.1  Das Datenformat in welchem die Daten ausgeliefert werden, sind in digitaler Form im pdf Format und werden über E-Mail dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie sie der Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) aufbereitet erhält. Eine Prüfungspflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht. Es werden keine Haftung für Fehler beim Endprodukt übernommen, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind.  Dieses gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleitet. Eine ggf. erforderliche Mängelbeseitigung bzw. Bereinigung gelieferter Daten durch den Auftragnehmer erfolgt in Abstimmung und zu Lasten des Auftraggebers.

3.2 Der Auftraggeber trägt die Kosten für den von ihm veranlassten, beziehungsweise technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten durch den Auftragnehmer erforderlich werden, dann trägt der Auftraggeber die hierdurch entstandenen Kosten.

4. Termine und Lieferung
Sofern Termine im Zusammenhang mit der  Auftragserteilung vereinbart werden, gelten ausschließlich diese. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn der Auftrag abgeschlossen ist und alle von Auftragnehmer angefertigten Produkte digital per E-Mail zur Verfügung gestellt wurden. 

5. Haftung / Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet für eine ordnungsgemäße Erbringung der unter 1 bis 3 bezeichneten Leistungen und verpflichtet sich, die übertragenen Leistungen sorgfältig auszuführen und im vollen Umfang die Interessen des Auftraggebers zu wahren. Es wird keine Gewährleistung und Haftung über die Richtigkeit der Planung übernommen. Die Überprüfung der Leistungen obliegt dem Auftraggeber. Auch im Falle einer pauschalen Beauftragung im Sinne der HOAI werden keine Planungsleistungen, sondern nur die in Verbindung bringende CAD-Dienstleistung ausgeführt. Bei zeichnerischen Fehlleistungen, die durch den Auftragnehmer verursacht wurden, erfolgt eine unverzügliche und kostenlose Berichtigung durch den Auftragnehmer.

6. Abrechnung / Vergütung / Honorarvereinbarung der Dienstleistungen
6.1 Zeithonorare werden auf der Grundlage des Stundensatzes nach Vereinbarung durch Vorausschätzung des Zeitbedarfs als Fest- oder Höchstbetrag berechnet. Ist eine Vorausschätzung des Zeitbedarfs nicht möglich, so wird das Honorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf berechnet.

7. Fahrt- Versand- und Lieferkosten
Die Liefer- und Versandkosten richten sich nach den jeweiligen Vereinbarungen. Die Fahrtkostenabrechnung erfolgt auf Basis der einfachen Strecke von Firmensitz des Auftragnehmers zum Zielort Kilometer inkl. Fahrtzeit mit 1,50 € pro Km. Die Abrechnung sonstiger Spesen und Übernachtungskosten werden im Einzelfall abgestimmt.

8. Sonstige Nebenkosten
Porto-, Telefon- und sonstige Nebenkosten werden nach Aufwand und Größe des Auftrages pauschal, in Rechnung gestellt.

9. Zahlungsbedingung
Die jeweiligen Rechnungsbeträge sind sofort ab Rechnungsdatum fällig,  es sei denn, in der Rechnung wird ein anderes Zahlungsziel ausgewiesen. Bei Überschreiten einer Frist von 20 Kalendertagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 %, jeweils über dem gültigen Basiszinssatz zu. Das Recht, darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

10. Preisstellung
Alle Preise sind Netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verrechnen und gesondert auszuweisen.

11. Vertragsbeendigung
Der Vertrag ist für beide Vertragschließenden mit einer Frist von 2 Monaten jeweils zum Monatsende kündbar. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 15 % aus dem noch nicht erbrachten Leistungsteil als Schadensersatzpauschale geltend zu machen, darüber hinausgehender Schadensersatz des Auftragnehmer bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bereits erbrachte, aber noch nicht herausgegebene Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der noch offenen Leistungen zurückzuhalten. Ebenso bleibt eine bereits gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmer.

12. Mängelrüge
Der Auftraggeber hat die Leistung des Auftragnehmers unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit der erbrachten Leistung und Übereinstimmung laut Rechnung zu prüfen. Unterbleibt eine Rüge einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Leistung, gilt die Abnahme als erfolgt.

Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens aber innerhalb 8 Tagen nach Lieferung schriftlich unter Hinzufügung der Originale und der beanstandeten Arbeit erfolgen. Mängel eines Teil der Lieferung können nicht zur ganzen führen. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung und Ersatzlieferung. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

13. Datenschutz
Der Auftraggeber willigt hiermit ein, dass seine Bürointernen, dem Auftragnehmer bekannten oder bekannt gewordenen Daten in eine bei dem Auftragnehmer oder dessen Beauftragten geführten Datei aufgenommen und verarbeitet werden dürfen. Der Datenschutz ist gewährleistet.

14. Urheberrecht
Der Auftraggeber erklärt, Inhaber aller Rechte (Eigentums-, Urheberrecht, etc.) an der für Ihn zu vervielfältigenden Vorlage bzw. Berechtigter zur Vervielfältigung/Reproduktion des für ihn zu bearbeitenden Materials zu sein und übernimmt dementsprechend für alle Schäden die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfältigungen etc., dennoch entstehen können, die Haftung.

15. Erfüllungsort/Gerichtsstand

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von planung – KLEIN.
11.3 Email-Korrespondenzen werden vom Auftraggeber als beweiskräftig anerkannt.

11.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.